Die Gerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen wird in erster Instanz durch das Landgericht, in zweiter Instanz durch das Obergericht und in dritter und letzter Instanz durch den Obersten Gerichtshof ausgeübt. Gerichte des öffentlichen Rechts sind der Verwaltungsgerichtshof und der Staatsgerichtshof. Die Gerichte haben ihren Sitz in Vaduz. Die genauen Zuständigkeiten finden sie unter Geschäftsverteilung.