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Fürstliche Gerichte
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Gerichtsbarkeit

Die Gerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen wird in erster Instanz durch das Landgericht, in zweiter Instanz durch das Obergericht und in dritter und letzter Instanz durch den Obersten Gerichtshof ausgeübt. Gerichte des öffentlichen Rechts sind der Verwaltungsgerichtshof und der Staatsgerichtshof. Die Gerichte haben ihren Sitz in Vaduz. Die genauen Zuständigkeiten finden sie unter Geschäftsverteilung.

Kontakt

ÖffnungszeitenMontag - Freitag 09.00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Telefon+423 236 61 11 (Direktwahlnummern)
Fax+423 236 65 39
 Buchhaltung Landgerichtbuchhaltung@lg.llv.li
Rechtsauskünfte+423 236 71 59 (Tel. Nr. Empfang)