Der oberste gerichtshof
Der Oberste Gerichtshof besteht aus zwei Senaten.
Die Senate entscheiden in der Besetzung mit einem Senatsvorsitzenden und vier Oberstrichtern. Mindestens drei Mitglieder des Senats müssen rechtskundig sein. Die Richter des Obersten Gerichtshofs werden auf fünf Jahre ernannt, wobei Wiederwahl zulässig ist. Alle Richter des Obersten Gerichtshofs sind nebenamtlich tätig.
Weitere Informationen finden Sie hier: Webseite des Obersten Gerichtshofs
Wissenwertes