Das Landgericht
Das Fürstliche Landgericht ist die erste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es entscheidet in Zivil- und Strafverfahren. Das Landgericht setzt sich aus Einzelrichtern zusammen.
In Strafsachen bestehen beim Landgericht zudem folgende Spruchkörper: Das Kriminalgericht setzt sich aus einem Vorsitzenden, einem Landrichter sowie weiteren Kriminalrichtern zusammen, wobei der Vorsitzende und der Landrichter ausgebildete Berufsjuristen und die weiteren Kriminalrichter Laienrichter sind. Das Jugendgericht besteht aus einem Landrichter als Vorsitzenden und zwei Laienrichtern.
Wissenwertes