Unentgeltliche Rechtsberatung
In einfachen Fällen erteilen Gerichtpraktikanten unentgeltlich Rechtsberatung und verfassen Anträge, Klagen und sonstige Eingaben, allenfalls auch Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, sofern dies aufgrund der Umstände des Einzelfalles verantwortbar ist (Protokollarklagen und –anträge).
Die Rechtsauskunft wird mündlich und in deutscher Sprache erteilt.
Telefonische Voranmeldung unter +423 236 64 07 erforderlich.
Telefonische Rechtsauskünfte werden nur während des Parteienverkehrs zwischen 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr erteilt.
Es werden keine schriftlichen Auskünfte oder gar Gutachten erstellt. Rechtsauskünfte via E-Mail werden ebenfalls nicht erteilt.
Rechtsauskünfte werden nur in jenen Bereichen erteilt, bei denen auch eine gerichtliche Zuständigkeit gegeben ist (zB keine Rechtsauskunft in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, keine Strafanzeigen, die das Verwaltungsstrafrecht betreffen).
Nicht zu Protokoll genommen, werden zum Beispiel: Klagen mit einem Streitwert von über CHF 50.000,--, Klagen aufgrund von Baumängeln, Klagen auf Aufhebung des Miteigentums, Amtshaftungsklagen, Klagen in Sozialversicherungssachen, Adoptionsanträge, Anträge im Verlassenschaftsverfahren und Anträge auf Einräumung eines Notwegrechts.
Es wird keine Scheidungsberatung vorgenommen. Es werden lediglich Auskünfte über das geltende Recht und die Verfahrensabläufe gegeben.
Die Rechtsauskunft umfasst keine rechtsvertretenden Tätigkeiten, insbesondere werden keine Verträge verfasst, auch keine Scheidungskonventionen, Adoptionsverträge, Unterhalts-vereinbarungen. Vertragsentwürfe oder Vertragsklauseln werden nicht begutachtet.