Das Obergericht
Das Obergericht besteht aus drei Senaten.
Die Senate entscheiden in der Besetzung mit einem Senatsvorsitzenden, einem Beisitzer und einem Oberrichter. Die Vorsitzenden und die Beisitzer sind vollamtlich tätig und müssen rechtskundig sein. Die Oberrichter sind nebenamtlich tätig und werden für die Dauer von 5 Jahren ernannt, wobei Wiederwahl zulässig ist.
Wissenwertes