Strafverhandlung
13:30 - 15:30
Vergehen des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB, Vergehen des tätlichen Angriffs auf einen Beamten nach § 270 Abs 1 StGB, Vergehen des versuchten tätlichen Angriffs auf einen Beamten nach §§ 15, 270 Abs 1 StGB, Vergehen der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 StGB, Vergehen der versuchten Sachbeschädigung nach §§ 15, 125 StGB sowie Übertretung nach Art 86a Abs 1 SVG