Strafverhandlung
08:30 - 10:30
zu 1. Vergehen der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB
zu 2. Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB und Vergehen des Hausfriedensbruchs nach 1 109 Abs 1 und 2 StGB
zu 3. Vergehen der versuchten Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB