Strafverhandlung
08:30 - 12:30
Verbrechen des gewerbsmässig schweren Betruges, teilweise als Bestimmungstäter, nach den §§ 12, 146, 147 Abs. 1 und 2, 148 zweiter Fall StGB,
Vergehen der Geldwäscherei nach § 165 Abs. 2 StGB sowie
Vergehen der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB