Strafverhandlung
08:30 - 09:30
Vergehen des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB
Vergehen des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB sowie
das Vergehen der versuchten schweren Körperverletzung nach §§ 15, 83, 84 Abs 2 StGB