Strafverhandlung
09:00 - 14:00
Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 205 Abs 1 StGB
Verbrechen des teils versuchten, teils vollendeten sexuellen Missbrauchs von Unmündige nach § 206 Abs 1, 15 StGB
Vergehen der sexuellen Belästigung nach § 203 Abs 3 StGB
Vergehen des unsittlichen Einwirkens auf Unmündige nach § 209a Abs 1 StGB
Vergehen der sittlichen Gefährdung Unmündiger oder Jugendlicher nach § 207 Abs 1 StGB
Vergehen der sexuellen Belästigung nach § 206 Abs 1 StGB