Strafverhandlung
13:30 - 17:30
der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB in der Fassung vor LGBl. 2019 Nr. 124,
des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 2 StGB,
des Vergehens des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs 1 StGB,
des Verbrechens der falschen Verdächtigung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB sowie
des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs 1 StGB