Strafverhandlung
08:30 - 13:30
Verbrechens des gewerbsmässigen, teils durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 129 Z 1, 130 erster Fall, 15 StGB, des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 und 2 StGB, des Vergehens der Entfremdung eines unbaren Zahlungsmittels nach § 241e Abs 3 StGB, des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB, des Verbrechens der schweren Körperverletzung nach §§ 15, 84 Abs 4 StGB, des Vergehens des Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB , der Übertretung nach Art 90 Abs 1 lit a) SVG sowie zu der Übertretung nach Art 85 Abs 1 SVG iVm Art 4a Abs 1 VRV,