Strafverhandlung
08:30 - 20:30
Verbrechen des schweren gewerbsmässigen Diebstahls, teils durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 5, 129 Z 1 bis 3, 130 erster und zweiter Fall (15) StGB;
Vergehen der Entfremdung eines unbaren Zahlungsmittels nach § 241e Abs 1 StGB;
Vergehen der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB sowie
Vergehen der Geldwäscherei nach § 165 Abs 2 StGB