Strafverhandlung
09:00 - 14:00
Vergehen der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB aF;
Vergehen der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB
Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB a
Vergehen nach Art 60 Abs 1 lit a WaffG;
Vergehen der schweren Körperverletzung als Beitragstäter nach §§ 12, 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB aF;
Vergehen der versuchten Nötigung als Beitragstäter nach §§ 12, 15, 105 Abs 1 StGB
Vergehen der falschen Verdächtigung nach § 297 Abs 1, erste Alternative StGB aF;