Strafverhandlung
13:30 - 14:30
Vergehen der Freiheitsentziehung nach §§ 99 Abs 1 StGB
Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und 2 StGB
Vergehen der teils versuchten teils vollendeten Körperverletzung nach den §§ 15, 83 Abs 1 StGB
Übertretung nach Art 21 Abs 1 BMG