Strafverhandlung
14:30 - 15:30
Vergehen nach Art 60 Abs 1 lit a WaffG;
Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB;
Vergehen der öffentlichen Beleidigung des Landtages, der Regierung oder einer anderen öffentlichen Behörde nach §§ 115 Abs 1 und 2, 116 StGB
Übertretungen nach Art 21 Abs 1 BMG