Strafverhandlung
09:30 - 11:30
Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 3 StGB und § 88 Abs 4 zweiter Fall StGB
Vergehen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 StGB
Übertretung nach Art 86 Abs 1 SVG sowie Übertretung nach Art 86a Abs 1 SVG