Versteigerung
09:00 - 10:00
VERSTEIGERUNGSEDIKT UND AUFFORDERUNG ZUR ANMELDUNG
(Art. 110 und 111 EO)
Der Termin für die Durchführung der mit Beschluss vom 18.01.2019 bewilligten zwangsweisen öffentlichen Liegenschaftsversteigerung wird auf
Montag, 21. Oktober 2019, 09:00 Uhr, Saal 1
im Fürstlichen Landgericht, 9490 Vaduz, anberaumt.
Zur Versteigerung gelangt die Liegenschaft:
Gemeinde Mauren
Grundstück Nr. 1396
Garlanga, Plan Nr. 20
550 m² Acker/Wiese/Weide, Verkehrserschliessung für Gebäude
Schätzwert: 72‘000.00
Gebote, die den Betrag allfälliger dem betreibenden Gläubiger im Range vorgehender pfandgesicherter Forderungen samt Nebengebühren und die Hälfte des Schätzwertes des Grundstückes samt Zubehör nicht erreichen, können bei der Versteigerung nicht berücksichtigt werden.
Für die Durchführung der Zwangsversteigerung gelten die in den Art. 96 bis 105 der Exekutionsordnung angeführten Bedingungen. Der Grundbuchauszug und das Schätzungsprotokoll können während der Amtsstunden beim Schalter/Eingangsstelle des Fürstlichen Landgerichts, Parterre, eingesehen werden.
Rechte an der (den) Liegenschaft(en), welche die Zwangsversteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens vor Beginn der Versteigerung beim gefertigten Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteile eines gutgläubigen Erstehers nicht mehr geltend gemacht werden können.
An alle dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger, ergehen die in der umseitigen Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Fürstliches Landgericht
Vaduz, 09.08.2019/FEIR